§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bau-, Werk-,Liefer- und sonstigen Leistungen der BASS BuildWorks GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern(nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklichschriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsabschluss

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§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot,Leistungsverzeichnis sowie den ergänzenden Vertragsunterlagen.

(2) Der Auftragnehmer führt alle Leistungen nach den anerkannten Regeln derTechnik, den einschlägigen DIN-Normen sowie den gesetzlichenVorschriften aus.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen derSchriftform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer,sofern nicht anders vereinbart.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangtwerden.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen ingesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu verlangen und Leistungen biszum Zahlungseingang auszusetzen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Unterlagen,Genehmigungen, Pläne und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Termine und Ausführungsfristen

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

(2) Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt,unvorhersehbaren Ereignissen, Materialengpässen, behördlichenAnordnungen oder Verzögerungen durch Dritte.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen.

(2) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme oder begründete Abnahmeverweigerung, gilt die Leistungals abgenommen.

(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 633 ff. BGB), sofern nicht wirksam die VOB/B vereinbart wurde.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungenaus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz

DieVerarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltendenDatenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationensind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

§ 12 Einbeziehung der VOB/B

(1) Sofern ausdrücklich vereinbart, gelten ergänzend die Bestimmungender Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B(VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) DieVOB/B wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot oder Vertrag ausdrücklich genannt wurde und dem Auftraggeber zur Kenntnisgebracht wurde.

(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der VOB/B gehen die Regelungen der VOB/B vor, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Besondere Regelungen bei VOB/B-Verträgen

Soweit die VOB/B wirksam vereinbart wurde, gelten insbesondere:
- Abnahme gemäß § 12 VOB/B
- Mängelrechte gemäß § 13 VOB/B
- Vergütung und Nachträge gemäß § 2 VOB/B
- Kündigung gemäß §§ 8 und 9 VOB/B
- Sicherheitsleistungen gemäß § 17 VOB/B

§ 14 Verbraucherhinweis

Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB wird die VOB/B nur vollständig und unverändert Vertragsbestandteil, sofern ausdrücklich vereinbart.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der BASS BuildWorks GmbH.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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